plansync logo
HOAI Glossar/Leistungsphasen

Leistungsphasen

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 4 HOAI, Anlage 10

Definition

Die Leistungsphasen (LP) sind das zentrale Ordnungssystem der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie unterteilen den gesamten Planungs- und Bauprozess in neun klar abgegrenzte Abschnitte -- von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Objektbetreuung. Jede Leistungsphase beschreibt einen definierten Katalog an Grundleistungen und Besonderen Leistungen, die der Architekt oder Ingenieur im Rahmen seines Auftrags erbringt.

Die Leistungsphasen dienen dabei mehreren Zwecken: Sie schaffen Transparenz über den Leistungsumfang, bilden die Grundlage für die Honorarberechnung und ermöglichen eine strukturierte Projektabwicklung. Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume sind die Leistungsphasen in § 34 Abs. 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 geregelt.

Seit der HOAI-Novelle 2021 (in Umsetzung des EuGH-Urteils von 2019) sind die Honorarsätze der HOAI nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Orientierungswerte. Die Struktur der neun Leistungsphasen und ihre prozentualen Bewertungen bleiben jedoch weiterhin der branchenübliche Standard für die Honorarermittlung.

Übersicht aller 9 Leistungsphasen

Die prozentuale Bewertung der einzelnen Leistungsphasen ergibt sich aus Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI und bezieht sich auf das Leistungsbild Gebäude und Innenräume:

LP 1 -- Grundlagenermittlung (2 %)

In der ersten Leistungsphase werden die Aufgabenstellung und die Rahmenbedingungen des Projekts geklärt. Der Architekt ermittelt die Vorstellungen und Anforderungen des Bauherrn, berät zu den grundsätzlichen Möglichkeiten und führt eine Ortsbesichtigung durch. Ergebnis ist eine strukturierte Zusammenstellung aller planungsrelevanten Grundlagen.

LP 2 -- Vorplanung (7 %)

Die Vorplanung umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts mit ersten zeichnerischen Darstellungen (in der Regel im Maßstab 1:200), einer überschlägigen Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Vorverhandlungen mit Behörden. In dieser Phase werden grundlegende gestalterische und funktionale Entscheidungen getroffen.

LP 3 -- Entwurfsplanung (15 %)

Die Entwurfsplanung ist die durchgearbeitete Planungslösung. Der Architekt erstellt Zeichnungen im Maßstab 1:100, eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Objektbeschreibung. Der Entwurf bildet die verbindliche Grundlage für die weiteren Planungsschritte und die Genehmigungsplanung.

LP 4 -- Genehmigungsplanung (3 %)

In dieser Phase werden alle für die öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und eingereicht. Dazu gehören der Bauantrag, die Genehmigungsplanung in den vorgeschriebenen Maßstäben sowie alle notwendigen Nachweise und Berechnungen. Der Architekt stimmt sich mit den zuständigen Behörden ab.

LP 5 -- Ausführungsplanung (25 %)

Die Ausführungsplanung ist eine der umfangreichsten Leistungsphasen. Sie umfasst die Erstellung detaillierter Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen (Maßstäbe 1:50 bis 1:1) als Grundlage für die Bauausführung. Alle Planungsbeteiligten werden integriert und die Pläne auf Widerspruchsfreiheit geprüft.

LP 6 -- Vorbereitung der Vergabe (10 %)

Der Architekt erstellt Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (oder Leistungsprogrammen), ermittelt Mengen und stellt die Vergabeunterlagen zusammen. Diese Phase bildet die Grundlage für die Einholung von Angeboten der ausführenden Unternehmen.

LP 7 -- Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)

In LP 7 prüft und wertet der Architekt die eingehenden Angebote, erstellt Preisspiegel und erarbeitet Vergabevorschläge. Er wirkt bei der Auftragserteilung an die Bauunternehmen mit und dokumentiert die Vergabeentscheidungen.

LP 8 -- Objektüberwachung / Bauüberwachung (32 %)

Die Objektüberwachung ist mit 32 % die am höchsten bewertete Leistungsphase. Der Architekt überwacht die Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen und den anerkannten Regeln der Technik. Er koordiniert die Fachplaner, prüft Rechnungen der Baufirmen, führt ein Bautagebuch, nimmt an Abnahmen teil und stellt die Kostenfeststellung nach DIN 276 auf.

LP 9 -- Objektbetreuung (2 %)

Die letzte Leistungsphase erstreckt sich über den Zeitraum der Gewährleistung (in der Regel fünf Jahre). Der Architekt begeht das Objekt zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen, überwacht die Mängelbeseitigung und wirkt bei der Freigabe von Sicherheitseinbehalten mit.

Teilbeauftragung und Stufenverträge

In der Praxis werden Architekten häufig nicht mit allen neun Leistungsphasen gleichzeitig beauftragt. Stattdessen sind Stufenverträge (auch Phasenverträge genannt) üblich, bei denen der Auftraggeber den Architekten zunächst nur mit bestimmten Leistungsphasen beauftragt und sich den Abruf weiterer Phasen vorbehält.

Gängige Beauftragungsstufen sind:

  • LP 1--4 (Planungsphase): Umfasst die gesamte Planung bis zur Baugenehmigung. Diese Kombination wird häufig als erste Stufe beauftragt, da der Bauherr nach Erhalt der Baugenehmigung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Fortführung des Projekts hat. Honoraranteil: 27 % des Gesamthonorars.
  • LP 5--8 (Realisierungsphase): Umfasst die Ausführungsplanung, Vergabe und Bauüberwachung. Diese Phasen werden oft als zweite Stufe beauftragt. Honoraranteil: 71 % des Gesamthonorars.
  • LP 1--5: Alle Planungsphasen bis einschließlich Ausführungsplanung -- sinnvoll, wenn der Bauherr die Vergabe und Bauüberwachung selbst oder durch einen Projektsteuerer abwickeln möchte. Honoraranteil: 52 %.

Bei einer Teilbeauftragung ist zu beachten, dass das Honorar stets auf Basis des Gesamthonorars berechnet wird. Es werden also nicht nur die beauftragten Phasen isoliert betrachtet, sondern zuerst das Gesamthonorar ermittelt und dann der entsprechende prozentuale Anteil der beauftragten Phasen angesetzt.

Leistungsbewertung

Für die Abrechnung von Abschlagszahlungen und die Feststellung des Leistungsstands ist es erforderlich, den Fertigstellungsgrad innerhalb einer Leistungsphase zu bestimmen. Die HOAI selbst gibt hierzu keine verbindliche Methode vor.

In der Praxis haben sich folgende Ansätze etabliert:

  • Grundleistungskatalog als Maßstab: Die in Anlage 10 aufgeführten Grundleistungen jeder Phase werden einzeln bewertet. Ihr jeweiliger Anteil am Phasenhonorar wird geschätzt oder nach Erfahrungswerten festgelegt.
  • BMVBS-Tabellen: Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Bewertungstabellen (auch Siemon-Tabellen genannt) schlüsseln jede Leistungsphase in Einzelleistungen mit prozentualer Gewichtung auf.
  • Projektbezogene Vereinbarung: Auftraggeber und Architekt können im Vertrag individuelle Bewertungsschlüssel für die Einzelleistungen festlegen.

Eine sorgfältige Dokumentation des Leistungsstands ist essenziell, um Abschlagsrechnungen nachvollziehbar zu begründen und Streitigkeiten über den Fertigstellungsgrad zu vermeiden.

Berechnungsbeispiel

Ein Architekt wird für die Leistungsphasen 1 bis 5 (Gebäude und Innenräume) beauftragt. Das ermittelte Gesamthonorar nach HOAI beträgt 80.000 Euro.

Leistungsphase Bewertung Honorar
LP 1 -- Grundlagenermittlung 2 % 1.600 Euro
LP 2 -- Vorplanung 7 % 5.600 Euro
LP 3 -- Entwurfsplanung 15 % 12.000 Euro
LP 4 -- Genehmigungsplanung 3 % 2.400 Euro
LP 5 -- Ausführungsplanung 25 % 20.000 Euro
Summe LP 1--5 52 % 41.600 Euro

Das Honorar für die beauftragten Leistungsphasen beträgt somit 41.600 Euro (80.000 Euro x 52 %). Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Abschlagsrechnungen, die der Architekt entsprechend dem jeweiligen Leistungsfortschritt stellt.

Typische Fehler bei den Leistungsphasen

Mangelhafte Leistungsdokumentation

Einer der häufigsten Fehler ist die unzureichende Dokumentation der erbrachten Leistungen. Ohne lückenlose Nachweise über den Fertigstellungsgrad einzelner Grundleistungen kommt es bei Abschlagsrechnungen regelmäßig zu Kürzungen durch den Auftraggeber. Architekten sollten zu jeder Teilleistung Nachweise (Protokolle, Plan-Indizes, Schriftverkehr) vorhalten.

Fehlerhafte Abrechnung bei Teilphasen

Wird ein Vertrag vorzeitig beendet oder nur ein Teil einer Leistungsphase erbracht, muss der tatsächliche Leistungsstand innerhalb der Phase genau bestimmt werden. Ein pauschaler Ansatz ("Phase zu 50 % erledigt") ist in der Regel nicht ausreichend und führt häufig zu Auseinandersetzungen. Stattdessen sollte jede Grundleistung einzeln bewertet werden.

Verwechslung von Grund- und Besonderen Leistungen

Die prozentualen Bewertungen der Leistungsphasen beziehen sich ausschließlich auf die Grundleistungen. Besondere Leistungen -- etwa Bestandsaufnahmen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder das Erstellen von Raumbüchern -- werden gesondert vergütet und sind nicht in den Prozentsätzen enthalten. Eine Vermischung führt zu fehlerhaften Honorarberechnungen.

Fehlende vertragliche Regelungen

Bei Stufenverträgen wird häufig versäumt, klare Regelungen für den Abruf weiterer Leistungsphasen, Fristen und Kündigungsmodalitäten zu treffen. Dies kann zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn der Auftraggeber weitere Phasen nicht abruft und der Architekt keinen Anspruch auf entgangenes Honorar geltend machen kann.

Leistungsphasen in plansync

plansync bildet die neun Leistungsphasen der HOAI direkt in der Projektstruktur ab. Für jedes Projekt lässt sich der aktuelle Leistungsstand pro Phase erfassen und fortlaufend aktualisieren. Dabei bietet plansync folgende Vorteile:

  • Phasenbezogene Fortschrittsverfolgung: Der Fertigstellungsgrad jeder Leistungsphase wird transparent dokumentiert -- inklusive der einzelnen Grundleistungen. So haben Architekt und Auftraggeber jederzeit einen klaren Überblick über den Projektstatus.
  • Automatisierte Honorarberechnung: Auf Basis der hinterlegten anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und der beauftragten Leistungsphasen berechnet plansync das Honorar automatisch. Änderungen an den Projektparametern werden sofort in der Honorarübersicht reflektiert.
  • Abschlagsrechnungen nach Leistungsstand: plansync generiert Abschlagsrechnungen auf Grundlage des dokumentierten Leistungsstands. Die Zuordnung zu den einzelnen Leistungsphasen und deren prozentualer Bewertung erfolgt automatisch, sodass jede Rechnung HOAI-konform aufgebaut ist.
  • Nachvollziehbare Dokumentation: Alle Änderungen am Leistungsstand werden mit Zeitstempel protokolliert. Dies schafft eine revisionssichere Dokumentation, die bei Honorarstreitigkeiten als Nachweis dienen kann.

Automatische HOAI-Berechnung mit plansync

Nutzen Sie unseren integrierten HOAI-Rechner in plansync. Ihre Berechnungen fließen automatisch in Angebote und Nachträge ein – ohne doppelte Dateneingabe. Testen Sie auch unseren kostenlosen Online-Rechner.

Kostenlos testen